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Riester Rente Förderung für Wohneigentum

12. März 2010 Redaktion

Seit 2008 hat die Bundesregierung wieder eine Möglichkeit geschaffen, den Bau oder den Kauf privat genutzter Immobilien zu fördern, und zwar mit der Riester-Rente Förderung für Wohneigentum.

Diese Förderung kann für alle ab dem Jahr 2008 erbauten oder gekauften Immobilien beansprucht werden, die vom Förderberechtigten selbst genutzt werden und somit als Basis der privaten Altersvorsorge dienen. Grundlage der Wohn-Riester Förderung ist die Tatsache, dass die gesetzliche Rentenversicherung in einigen Jahren aufgrund des demografischen Wandels wohl nur noch eine Grundsicherung bieten kann. Privates Wohneigentum wäre dann eine wichtige Säule der privaten Vorsorge.

Die Riester-Rente Förderung zwecks Wohneigentum kann dabei von gesetzlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, von freiwillig rentenversicherten Selbstständigen sowie von Eltern während der Erziehungszeit in Anspruch genommen werden, deren Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung wohl geringer werden. Voraussetzung für die Riester-Rente Förderung für Wohneigentum ist lediglich, dass mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in einen zertifizierten Wohn-Riester-Vertrag eingezahlt werden und der Antragsteller zum oben genannten förderberechtigten Personenkreis gehört.

Zu den möglichen Verträgen, die im Rahmen der Riester-Rente Förderung zwecks Wohneigentum abgeschlossen werden können, gehören neben Wohn-Riester Bausparverträgen auch Wohn-Riester Annuitätendarlehen. Bei beiden Produktvarianten können die Förderbeträge der Wohn-Riester Förderung für Wohneigentum als Sondertilgung in den Kredit eingebracht werden, um hiermit eine schnellere Entschuldung zu erreichen.

Die Höhe der Riester-Rente Förderung liegt aktuell bei 154 Euro Grundförderung für Wohneigentum, die jeder förderberechtigten Person zusteht. Zusätzlich erhalten Eltern für alle Kinder, für die noch Kindergeld bezahlt wird, eine so genannte Kinderzulage. Sie liegt bei 185 Euro pro Jahr und wurde für ab 2008 geborene Kinder auf 300 Euro erhöht. Personen bis 25 Jahren können zusätzlich den Berufseinsteigerbonus erhalten, der jedoch nur einmalig bei Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrages ausgezahlt wird.


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