Riester-Rente für Immobilien und Finanzierung nutzen
Bei der Riester-Rente handelt es sich bekanntlich um eine staatliche Förderung, die dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge der Bürger dienen soll.
Seit einiger Zeit hat man zudem die Möglichkeit, die Riester-Rente für Immobilien und deren Finanzierung zu nutzen, da die erhaltenen Zulagen nun auch im Bereich der Immobilienfinanzierung „eingesetzt“ werden dürfen.
Diese Nutzungsmöglichkeit dieser staatlichen Zulage wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Wohn-Riester bezeichnet. Die Förderung der Riester Rente für Immobilien kann der berechtige Sparer auf zwei Arten für Immobilien nutzen. Auf der einen Seite kann man einen bereits angesparten Riester Sparvertrag unschädlich auflösen und das vorhandene Kapital zur Tilgung eines Immobilienkredites nutzen. Auf der anderen Seite kann man die Riester-Rente für Immobilien nutzen, indem man die Zulagen direkt in die Darlehenstilgung einfließen lässt.
Welche Förderung kann man unter welchen Voraussetzungen erhalten?
Damit man die Riester-Rente für Immobilien nutzen kann, muss man im Grunde neben den allgemeinen Voraussetzungen zum Erhalt der staatlichen Förderung zusätzlich nur eine besondere Voraussetzung erfüllen. Diese besteht darin, dass man das Immobiliendarlehen nur für die Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwenden darf.
Wer hingegen aus gewerblichen Zwecken eine Immobilie finanziert, kann kein Wohn-Riester nutzen. Möchte man die Riester-Rente für Immobilien nutzen, dann sind natürlich auch die Förderbeträge interessant. Diese unterschieden sich beim Wohnriester nicht von den „normalen“ Riester-Zulagen. So erhält man als Erwachsener zum einen bis zu 154 Euro im Jahr und zusätzlich zum anderen pro Kind 185 Euro (bis Ende 2007 geboren) bzw. für jüngere Kinder sogar 300 Euro (ab 2008 geboren) im Jahr als so genannte Kinder-Zulage.




