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Riester-Rente Zulage beantragen: Der Zulagenantrag

10. März 2010 Redaktion

Die Riester-Zulage für die private Altersvorsorge werden an Personen gezahlt, die zum förderberechtigten Personenkreis gehören und einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben. Zu diesem Personenkreis, die die Riester-Rente Zulage beantragen können, gehören unter anderem sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherungen sowie Personen in der Elternzeit. Seit 2008 wird die Riester-Zulage weiterhin für so genannte Wohn-Riester-Verträge ausgezahlt, die zur Schaffung von privatem Wohneigentum dienen.

Um die Riester-Rente Zulage beantragen zu können, müssen Vertragsinhaber mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einbezahlen. Dann wird die Grundzulage von 154 Euro jährlich auf den Vertrag überwiesen. Wer als Vertragsinhaber noch kindergeldberechtigte Kinder hat, kann sich zusätzlich über die Kinderzulage freuen. Sie beträgt 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder. Für Kinder, die nach dem 01. Januar 2008 geboren wurden, wurde die Kinderzulage auf 300 Euro erhöht. Zusätzlich haben junge Menschen unter 25 Jahren Anspruch auf den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, der einmalig bei Vertragsabschluss ausbezahlt wird.

Beim Abschluss eines Riester-Vertrages sollte allerdings beachtet werden, dass man die Riester-Rente Zulage beantragen muss, denn sie werden nicht automatisch überwiesen. Hierfür stellen die Anbieter für Riester-Verträge spezielle Zulagenanträge zur Verfügung. Sie sind jährlich mit dem aktuellen Einkommen, der Steuernummer, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder sowie dem Familienstand zu befüllen. Anhand dieser Angaben kann die Zulagenberechtigung geprüft werden. Wurden die Zulagen genehmigt, erfolgt die Überweisung direkt auf den Riester-Vertrag.
Damit kein Vertragsinhaber vergisst, die Riester-Rente Zulage zu beantragen, stellen viele Anbieter mittlerweile einen Dauer-Zulagenantrag zur Verfügung. Mit ihm ist es den Anbietern jährlich möglich, die Riester-Zulage beim Finanzamt zu beantragen. Sofern sich jedoch Änderungen beim Familienstand ergeben oder aber weitere Kinder geboren werden, muss sich der Vertragsinhaber selbst mit dem Anbieter in Verbindung setzen, um alle möglichen Riester-Rente Zulagen beantragen zu können.


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