Risikolebensversicherung mit Beitragsrückerstattung möglich?
Grundsätzlich gilt die Risikolebensversicherung zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Falle eines Todes des Versicherungsnehmers und nicht zur Ansparung von Vermögen, wie es bei einer Kapitallebensversicherung der Fall ist.
Besonders beliebt sind die Risikolebensversicherungen daher bei jungen Familien, die für ihre Kinder oder Partner Sorge tragen wollen. Gerade junge Familien verfügen in der Regel nicht über ein starkes und ausreichendes Einkommen um hohe Versicherungsbeiträge zu entrichten, wünschen aber dennoch eine ordentliche Absicherung für die Kinder, wofür die Risikolebensversicherungen bestens geschaffen sind.
Doch für eine Altersvorsorge oder für eine Ansparung eigenen sich diese in keiner Weise. Denn eine Beitragsrückerstattung ist bei der Risikolebensversicherung nicht möglich. Demzufolge verfallen alle eingezahlten Beiträge mit Ende der Versicherungszeit, vorausgesetzt die Versicherung wurde wegen Tod nicht beansprucht.
Da es bei der Risikolebensversicherung keine Beitragsrückerstattung gibt sind die zu zahlenden Versicherungsprämien um einiges geringer, als wie sie es beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung sind. Versicherungsnehmer die eine Beitragsrückerstattung wünschen, sollten sich daher lieber für eine Kapitallebensversicherung entscheiden.
Nur eine Möglichkeit, der Beitragsrückerstattung aus der Risikolebensversicherung:
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, mit der wenigstens ein geringer Teil der eingezahlten Versicherungsprämien zurückerstattet werden kann. Versicherungsgesellschaften können in der Regel Überschüsse, also Gewinne, erzielen. Sollte die ausgewählte Versicherungsgesellschaft während der Vertragslaufzeit, in welcher die Risikolebensversicherung gilt, Überschüsse erzielen, so besteht für den Versicherungsnehmer ein geringer Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.
Denn die erzielten Überschüsse der Versicherungsgesellschaften kommen in den meisten Fällen den treuen Kunden zu Gute.
Dabei besteht für den Versicherungsnehmer zum einen die Möglichkeit, einen Teil seines Geldes aus dem Vertrag der Risikolebensversicherung zurück zu erhalten, oder aber bei weiter laufendem Vertrag eine Beitragsrückerstattung in Form einer Beitragssenkung zu beantragen.




