Sichere Festgeldanlage in der Schweiz möglich?
Bei der Frage nach der Sicherheit einer Kapitalanlage in der Schweiz sind grundsätzlich ähnliche Maßstäbe anzulegen, wie bei einer vergleichbaren Anlage in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union.
Innerhalb der Union ist der Geld- und Kapitalverkehr freizügig, restriktive Bedingungen auch für einzelne Formen der Geldanlagen, wie dem Festgeldkonto, wurden abgeschafft.
Harmonisiert, beziehungsweise abgeschafft, wurden im letzten Jahrzehnt auch zahlreiche Beschränkungen oder Regelungen die für vergleichbar sichere Geldanlagen deutscher Kapitalanleger in Staaten außerhalb der EU galten. Mit der Schweiz waren dies beispielsweise erweiterte Transfer-und Devisenbestimmungen.
Eine Deklarationspflicht betreffend Bargeld, Schecks, Wertpapiere, Zinsscheine und ähnlicher
Papiere ab 10.000,- Euro beim Grenzübertritt findet jedoch weiterhin Anwendung, und muss strikt beachtet werden.
Juristisch gesehen gibt es aktuell für den deutschen Privatanleger jedoch keine wesentliche Beschränkung bei Festgeldanlagen im Ausland.
Das Währungsrisiko als größte Unsicherheit
Das Risiko bei einer Kapitalanlage in der Schweiz – und damit in der Währung Schweizer Franken – ist primär abhängig von der Währungsentwicklung im Anlagezeitraum.
Zur Einschätzung dieser Entwicklung und erforderlichen Risikoabwägung sollte der Kunde auf jeden Fall den Dienst des Bankberaters nutzen, womöglich auch die Meinung oder sichere Erfahrung Dritter einfließen lassen.
Eine Alternativ, um das Währungsrisiko zu umgehen, ist ein Euro-Festgeldkonto in Schweiz zu eröffnen.
Anlegerschutz durch Richtlinien und Kontrollen
Auf der Suche nach der geeigenten Festgeldanlage stehen unter dem Aspekt der Sicherheit sowohl die individuelle Haftung der Bank, als auch übergeordnete Absicherung beispielsweise durch Sicherungseinrichtungen von Bankenverbänden oder staatliche Garantien im Fokus.
Unter staatlicher Kontrolle der „eidgenössische Finanzmarktaufsicht“ garantiert ein Einlagensicherungsverein gemäß Bankengesetz jedem Anleger einen Schutz von 100.000,- Euro pro Person bei Insolvenz der Bank.
Das Kapital des Einlagensicherungsvereins ist zwar seinerseits limitiert, jedoch liegt die Haftsumme und sichere Garantie für den einzelnen Anleger dank hoher Kapitalausstattung institutsabhängig im Regelfall bedeutend höher.
Alles in allem läßt sich sagen, dass die Schweiz unter Berücksichtigung eines möglichen Währungsrisikos sicherlich die Voraussetzungen für eine attraktive und sichere Festgeldanlage bietet.




