Sicherheiten für einen Kredit – persönlich oder dinglich
In sehr vielen Fällen vergeben die Banken einen Kredit nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde eine Sicherheit stellen kann. Je nach Art des Darlehens kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Frage, die als Sicherheiten für einen Kredit dienen können.
Man unterscheidet bei den Kreditsicherheiten zwei große Gruppen, nämlich die so genannten persönlichen Sicherheiten und die dinglichen Sicherheiten. Dabei ist die Gruppe der persönlichen Kreditsicherheiten sehr klein, denn im Grunde fällt darunter nur die Übernahme einer Garantie oder einer Bürgschaft durch eine andere Person.
Die Bürgschaft ist im Grunde für jede Art von Kredit als Sicherheit einsetzbar und beruht darauf, dass der Bürge im Schadensfall gegenüber dem Kreditgeber bezüglich der offenen Forderungen gegen den Kreditnehmer haften muss.
Weitere Sicherheiten für einen Kredit sind zum Beispiel die Verpfändung von Wertpapieren oder die Verpfändung von Sparguthaben, die Abtretung von Forderungen (zum Beispiel von einer Kapitallebensversicherung), die Grundschuld im Rahmen der Immobilienfinanzierung oder auch die Sicherungsübereignung als Sicherheit bei einer Autofinanzierung.
Worauf legt der Kreditgeber bezüglich der Sicherheiten wert?
Für den Kreditgeber ist es entscheidend, dass die Sicherheiten für einen Kredit zum einen schnell verwertbar sind und zum anderen auch eine dauerhafte und „echte“ Sicherheit darstellen. Eine Bürgschaft ist zum Beispiel als Sicherheiten wenig wert, wenn der Bürge weder Vermögen noch ein festes Einkommen hat. Daher werden seitens der Banken auch die dinglichen Sicherheiten für einen Kredit bevorzugt, die einen definitiven Gegenwert beinhalten. Das ist zum Beispiel bei der Verpfändung von Sparguthaben der Fall, denn das verpfändete Guthaben ist keinem Risiko einer Wertminderung ausgesetzt.




