Sollzinsen und Überziehungszinsen: Der Unterschied
Aber auch im Bereich der gewerblichen Kunden gibt es eine derartige Kreditform, die dann als Kontokorrentkredit bezeichnet wird. Beide Kreditarten zeichnen sich dadurch aus, dass dem Kunden eine Kreditlinie auf dem Girokonto zur Verfügung gestellt wird, welche dieser nach belieben nutzen kann. Für den in Anspruch genommenen Betrag müssen jedoch natürlich Zinsen gezahlt werden. Diese werden häufig zum einen als Sollzinsen, zum anderen aber auch als Überziehungszinsen bezeichnet. Auch wenn die meisten Verbraucher damit das gleiche meinen, so gibt es fachlich einen Unterschied zwischen Sollzinsen und Überziehungszinsen. Vom Grundsatz her bezeichnen Sollzinsen zunächst einmal die Zinsen, die dann anfallen, wenn das Girokonto im Minus (im Soll) geführt wird. Streng genommen sind also die Überziehungszinsen nur eine bestimmte Variante der Sollzinsen.
In der Praxis besteht der Unterschied zwischen den Sollzinsen und den Überziehungszinsen jedoch darin, dass Sollzinsen für einen Betrag berechnet werden, der von der Bank als Kreditlinie zugesagt worden ist. Überschreitet der Kunde jedoch diesen zugesagten Kreditrahmen durch eine höhere Kontoüberziehung, dann werden die dann anfallenden Zinsen als Überziehungszinsen bezeichnet.
Dazu ein konkretes Beispiel: Dem Kunden Y wurde ein Dispokredit von 3.000 Euro eingeräumt. Wird das Konto nun beispielsweise mit 2.900 Euro im Soll geführt, also innerhalb dieses eingeräumten Rahmens, dann werden für diese Summe Sollzinsen berechnet. Ist das Konto jedoch zum Beispiel 3.500 Euro im Soll, dann werden für die erste 3.000 Euro Sollzinsen berechnet und für die restlichen 500 Euro die teureren Überziehungszinsen. Beim Dispokredit liegen die Sollzinsen bei ca. 11-13 Prozent und die Überziehungszinsen bei ca. 15-19 Prozent.




