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Sondertilgung für ein Kredit nachträglich vereinbaren

27. Oktober 2009 Redaktion

Die Sondertilgung zählt zu den Kreditkonditionen, die beim Vergleich oder konkret bei Abschluss des Darlehens von vielen Kreditnehmern oftmals vernachlässigt werden. Häufig fällt einem dann erst später auf, dass man gerne vorzeitig Teile oder das gesamte Darlehen ablösen möchte und dann steht man unter Umständen vor dem Problem, dass keine Sondertilgungen zulässig sind. Vom Grundsatz her können Sondertilgungen auf jeden Fall auch nach Abschluss des Kreditvertrages noch nachträglich vereinbart werden. Die Bank muss dieser Vereinbarung selbstverständlich zustimmen, aber wenn dieses der Fall ist gibt es keinen Grund, warum diese nachträgliche Vereinbarung nicht in der Praxis vorgenommen werden könnte. Ob die Bank für diese nachträgliche Vereinbarung Gebühren verlangt oder bestimmte Bedingungen an die Nutzung einer Sondertilgung knüpft, ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich.

Manche Banken gewähren eine Sondertilgung auch nachträglich „kostenlos“ und ohne Bedingungen, andere Banken hingegen geben zum Beispiel einen Betrag vor, der innerhalb eines Jahres maximal als Sondertilgung für den Kredit genutzt werde darf. Einige Banken berechnen bei einer Sondertilgung auch eine Art von Strafzinsen, indem die Zinsen für die vorzeitig getilgte Darlehenssumme nicht vollständig zurückgerechnet werden, also dem Kreditnehmer wieder gutgeschrieben werden. Häufiger ist es in der Praxis auch der Fall, dass die Banken für das nachträgliche Einräumen der Möglichkeit einer Sondertilgung eine Pauschalgebühr berechnen, die dann zwischen 50 und 200 Euro liegen kann. Ob diese Gebühren dann die Möglichkeit der Sondertilgung Wert sind, muss letztendlich jeder Kreditnehmer für sich selber entscheiden.


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