Staatliche Zuschüsse für Selbständige und Existenzgründer
Es ist jedoch möglich, staatliche Zuschüsse für Existenzgründer und Selbständige zu beantragen und so hohe Kredite zu vermeiden. Staatliche Zuschüsse für Existenzgründer gewährt beispielsweise die Agentur für Arbeit in Form des Existenzgründer-Zuschusses. Dieser wird steuerfrei ausgezahlt und gliedert sich in zwei Phasen. Über einen Zeitraum von neun Monaten erhalten Existenzgründer und Selbständige dabei ein Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro für die soziale Absicherung gezahlt. Konnte das Unternehmen nach neun Monaten etabliert werden, bestehen gute Chancen, die zweite Phase der staatlichen Zuschüsse für Existenzgründer zu nutzen und weitere sechs Monate 300 Euro zu sichern.
Neben dem Existenzgründerzuschuss können Existenzgründer und Selbständige aber auch weitere staatliche Zuschüsse nutzen. Hierzu gehört beispielsweise das von der KfW Mittelstandsbank geförderte Gründercoaching, welches in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds aufgelegt wurde.
Auch viele Bundesländer gewähren staatliche Zuschüsse für Existenzgründer und Selbständige, die ihr Unternehmen hiermit festigen und weitere Investitionen durchführen können. Die Voraussetzungen zum Erhalt der staatlichen Förderung der Bundesländer ist jedoch sehr verschieden, weshalb ausführliche Informationen hierzu eingeholt werden sollten. Viele IHK´s können hierzu Auskunft geben und unterstützen Selbständige und Existenzgründer bei der Beantragung der jeweiligen staatlichen Zuschüsse.
Neben staatlichen Zuschüssen bieten sich für Existenzgründer und Selbständige auch die verschiedenen zinsgünstigen Darlehen der KfW Mittelstandsbank. So ist es beispielsweise möglich, das KfW Startgeld zu beantragen, welches bis zu einer Summe von 50.000 Euro aufgenommen werden kann und innerhalb der ersten zwei Jahre sogar tilgungsfrei ist.




