Steuern sparen beim Hausbau oder Hauskauf
Wird eine Immobilie gekauft oder gebaut, fällt in der Regel eine Grunderwerbssteuer an. Seit einigen Jahren steht es den einzelnen Ländern frei, in welcher Höhe dieser steuerlichen Abgaben zu entrichten ist. In Berlin und Hamburg sind es beispielsweise 4,5%, in Brandenburg 5%, in einigen anderen Ländern nur 3,5% des Kaufpreise für nicht-bewegliche Gegenstände.
Weitere Kosten entfallen beispielsweise für Notar und Grundbuchamt, die hier erhobenen Gebühren können leider nicht umgegangen und eingespart werden.
Trennung von Grunderwerb und Hausbau
Für die Grunderwerbssteuer wird lediglich der Kaufpreis für nicht-bewegliche Gegenstände erhoben. Das bedeutet, dass Steuern gespart werden können, indem alle beweglichen Gegenstände im und um das Haus einzeln ausgewiesen werden. Beispielhaft seien hier Gartenhäuschen, Markisen, eine Einbauküche aber auch der Kamin genannt, die abgezogen werden können. Erfolgt diese Auflistung gewissenhaft, kann viel Geld gespart werden.
Soll ein neues Haus gebaut werden, kann der folgende Weg eingeschlagen werden, um bei der Grunderwerbssteuer kräftig zu sparen: Zuerst sollte das Grundstück gekauft werden. Wird erst danach mit dem Bau angefangen, können Grundstückskauf und Hausbau also getrennt voneinander deklariert werden, sodass die Grunderwerbssteuer lediglich auf das Grundstück auffällt. Bei einem Baupreis von meist mehreren hundert Tausend Euro sind die möglichen Ersparnisse hier enorm.
Förderung durch Eigennutzung der Immobilie
Weitere Steuervorteile für einen Hausneubau können durch ein Wohn-Riester-Darlehen zustande kommen: Wird ein Eigenheim gebaut, um selbst einzuziehen und dies als Teil der Altersvorsorge geplant ist, werden verschiedene staatliche Zuschüsse bereits in der Bauphase fällig. Zudem können steuerliche Vorteile bei der Rückzahlung des Darlehens geltend gemacht werden. Diese Vorteile gelten allerdings ausschließlich, wenn die Immobilie zur eigenen Nutzung gedacht ist.
Soll ein Hausbau zur Vermietung errichtet werden, so kann der gesamte Kaufpreis über 50 Jahre abgeschrieben werden. Dies gilt jedoch nur, wenn das Haus innerhalb dieser 50 Jahre nicht veräußert wird!
Immobilienkauf: Mit Renovierung Zeit lassen
Auch bei einen Hauskauf kann durch Abschreibungen deutlich an den Steuern sparen. Beispielsweise empfiehlt es sich, geplante Renovierungen und/oder Sanierungen erst drei Jahre nach der Anschaffung tätigen zu lassen. Kauft jemand eine Immobilie und lässt sofort sanieren, so würden die Kosten als “anschaffungsnahe Aufwendungen” gelten. Überschreiten diese Aufwendungen nicht 15% des Nettopreises für die Immobilie, so können diese als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wird allerdings erst nach drei Jahren saniert, so können die Gesamtkosten innerhalb von zwei bis fünf Jahren abgeschrieben werden.
4 weitere Abschreibungstipps
Handwerkerrechnungen: Auch Handwerkerrechnungen für sogenannte “haushaltsnahe Dienstleistungen” wie zum Beispiel Austausch von Fenstern, Fassadenarbeiten, Gartenarbeiten etc. können bis zu einem Höchstbetrag von 1200 Euro jährlich bis zu 20% der Kosten steuerlich abgezogen werden. Unbedingt zu beachten ist hierbei, dass es sich um reine Arbeitsleistung handelt. In den Rechnungen müssen also Materialaufwand und Handwerkerstunden getrennt aufgeführt werden, um die Steuervorteile geltend machen zu können.
Vermietung an Verwandte: Wer Eigentum an Verwandte vermietet, wird in der Regel weniger Miete erheben, als ortsüblich. Die Differenz der ortsüblichen Miete, die für alle Regionen festgelegt ist, gegenüber der erhaltenen Miete der Verwandten, kann beim Finanzamt als Verlust geltend gemacht werden. Auch hier lassen sich also Steuern sparen.
Denkmalgeschützte Häuser: Modernisierungen denkmalgeschützter Häuser können innerhalb von zehn Jahren abgesetzt werden. Über diesen Zeitraum lassen sich bis zu 90% der Gesamtsanierungskosten steuerlich geltend machen! Weitere Infos zu denkmalgesschützte Immobilien.
Photovoltaik: Auch die Anschaffung von Photovoltaik wird durch den Staat gefördert. So können die Kosten innerhalb von 20 Jahren abgeschrieben werden. Zudem wird eine Sonderabschreibung von 20% des Kaufpreises erlaubt.




