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Steuern sparen mit Immobilien u. Immobilienkauf

17. Februar 2010 Redaktion

Steuern sparen mit Immobilien bzw. beim Immobilienkauf – Diese Möglichkeiten gibt es bei Immobilien einiges an Steuern zu sparen:

Immobilien werden aufgrund ihrer Sicherheit im Inflationsfall sowie der über Jahre gleich bleibenden Renditemöglichkeiten als Anlageobjekte immer beliebter. Auch für die private Altersvorsorge nimmt Wohneigentum an Bedeutung immer weiter zu. Dabei haben Besitzer von Immobilien beim Immobilienkauf die Möglichkeit, Steuern zu sparen.

Der Immobilienkauf selbst kann nicht steuerlich veranschlagt werden, um Steuern zu sparen. Sofern der Immobilienkauf eines Rendite-Objektes jedoch per Kredit finanziert wird, haben Immobilienbesitzer durchaus die Möglichkeit, einiges an Steuern mit Ihrer Immobilie zu sparen.

So ist es nämlich möglich, die Schuldzinsen für das Darlehen steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen und so die Steuerbelastung auf die Mieteinnahmen zu reduzieren. Um die Zinsbelastung für einen langen Zeitraum möglichst hoch zu belassen, lohnt hier der Abschluss eines tilgungsfreien Darlehens, welches bei Endfälligkeit mit einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag getilgt wird. Steuern sparen mit Immobilien ist dabei jedoch nur möglich, wenn die Immobilie vermietet wird und den Schuldzinsen Mieteinnahmen gegengerechnet werden können. Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst nutzen, haben diese Möglichkeit nicht.

Doch auch dann, wenn das Haus oder die Eigentumswohnung selbst genutzt werden, ist das Steuern sparen bei Immobilien möglich. So haben Immobilienbesitzer seit 2008 die Möglichkeit, den Immobilienkauf über die Wohn-Riester-Rente fördern zu lassen. Die staatlichen Zulagen sorgen dabei nicht nur für eine schnellere Entschuldung, auch können die Beiträge für den Riester-Vertrag, zum Beispiel für das Riester-Annuitätendarlehen oder aber den Riester-Bausparvertrag, steuerlich als Sonderausgaben angesetzt werden. Diese verringern ebenso wie die oben genannten Werbungskosten das Einkommen und somit die Steuerlast. Wird das Haus jedoch zwischenzeitlich verkauft, kann dies zur Rückforderung der staatlichen Zulagen sowie der Steuerersparnis führen.


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