Umkehr-Darlehen zur Altersvorsorge
Wie genau funktioniert ein Umkehr-Darlehen in der Praxis? Zunächst einmal ist eine Voraussetzung für die Nutzung des Umkehr-Darlehens, dass man eine Immobilie besitzt, die nicht oder nur in sehr geringem Umfang durch Grundschulden oder eine Hypothek belastet ist. Zudem setzen die Anbieter in der Regel voraus, dass man bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat, nach derzeitigem Stand also im Rentenalter ist.
Da allerdings nicht wenige Rentner nicht mit ihrer Rente auskommen, tritt genau an dieser Stelle die Möglichkeit des Umkehr-Darlehens in Erscheinung. Man beleiht nun praktisch seine Immobilie, bleibt allerdings rechtlich gesehen Eigentümer, und erhält im Gegenzug sofort entweder eine einmalige Kapitalsumme ausgezahlt, oder aber eine lebenslange Rentenzahlung. Bestimmte Unternehmen vergeben also einen Kredit an den Eigentümer, das Besonders ist jedoch, dass während der gesamten Laufzeit dieser endfälligen Darlehen weder Zinsen gezahlt werden müssen, noch eine Tilgung erfolgt, und zwar bis zum Lebensende des Eigentümers. Erst wenn der Eigentümer verstorben ist oder wenn das Haus verkauft wird, dann wird auch das Umkehr-Darlehen fällig und der Kreditgeber kann das Haus verwerten und bekommt so sein Kapital zurück. Alternativ können natürlich auch die Erben die ausgezahlte Summe zurück zahlen, dann muss das Haus nicht “verwertet”, also zwangsversteigert werden.




