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Vermögenswirksame Leistungen und Betriebliche Altersvorsorge

31. August 2010 Redaktion

Die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer kann durch vermögenswirksame Leistungen aufgestockt werden. Dies sollte dabei beachtet werden.

Grundsätzlich können die vermögenswirksamen Leistungen in unterschiedliche Bankspararten, sowie in Aktienfonds oder Bausparverträge investiert werden.

Alternativ steht aber auch die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Dabei hat die Aufstockung der betrieblichen Altersvorsorge durch vermögenswirksame Leistungen einige zentrale Vorteile, welche insbesondere die Steuern betreffen.

Denn durch die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge bleiben die vermögenswirksamen Leistungen Steuerfrei und werden somit nicht zum Einkommen gerechnet. Auch die eventuellen Arbeitgeberzuschüsse zu den vermögenswirksamen Leistungen bleiben dabei steuerfrei.

Was sollte bei der Aufstockung der betrieblichen Altersvorsorge durch vermögenswirksame Leistungen unbedingt beachtet werden?
Grundsätzlich gilt, dass im späteren Alter, also mit Beginn der Betriebsrentenzahlung, alle Beträge voll steuerpflichtig sind. Ebenso sollte an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht werden, dass sowohl die gesetzliche Krankenversicherung, als auch die gesetzliche Pflegeversicherung von der Betriebsrente geltend gemacht werden.

Durch die Aufstockung mittels vermögenswirksamen Leistungen fällt die Betriebsrente entsprechend höher aus, was sich auch auf die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung auswirkt, denn diese werden somit auch ansteigen. Gleiches gilt für die spätere Steuerzahlung.

Welche Nachteile bringt die Investition von vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge?
Lohnenswert ist die Aufstockung der betrieblichen Altersvorsorge durch vermögenswirksame Leistungen vor allem für Arbeitnehmer die keine staatliche Förderung für die vermögenswirksamen Leistungen erhalten. Allerdings hat die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge auch Nachteile.

Vermögenswirksame Leistungen die nicht in die beispielsweise in Banksparanlagen oder andere Anlagen gezahlt werden, sind mit einer Frist von 7 Jahren Verfügbar. Werden die Vermögenswirksamen Leistungen hingegen in die betriebliche Altersvorsorge investiert erhält der Sparer das Vermögen erst mit Beginn der Betriebsrentenzahlung.


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