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Vermögenswirksame Leistungen zur Darlehen Tilgung

9. Januar 2010 Redaktion

Vermögenswirksame Leistungen können vom Arbeitgeber als zusätzliche Leistung zum Bruttoeinkommen ausgezahlt werden und dienen in erster Linie dem Aufbau von Vermögen. Nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz ist es Arbeitnehmern aber auch möglich, die Vermögenswirksamen Leistungen zur Darlehen Tilgung einzusetzen.
Die Nutzung der Vermögenswirksamen Leistung zur Darlehen Tilgung ist in den meisten Fällen sinnvoll, denn die Zinsen für Kapitalanlagen sind häufig niedriger als die Zinsen für den in Anspruch genommenen Kredit. Häufig bestehen dabei Zinsdifferenzen von einigen Prozentpunkten. Daneben bietet sich beim Einsatz der Vermögenswirksamen Leistungen zur Darlehen Tilgung der Vorteil, dass der Kredit deutlich schneller zurückgezahlt werden kann und Zinskosten gespart werden können, und dies, obwohl der Kreditnehmer selbst keinen Mehraufwand hierfür leisten muss.

Um die Vermögenswirksamen Leistungen zur Darlehen Tilgung einzusetzen, können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden. So können sich Kreditnehmer beispielsweise die Vermögenswirksamen Leistungen auf ihr privates Girokonto auszahlen lassen. Die Verwendung zur Darlehen Tilgung muss dem Arbeitgeber jedoch nachgewiesen werden.

Die zweite Möglichkeit zur Darlehen Tilgung mit Vermögenswirksamen Leistungen ist die Überweisung des Betrages durch den Arbeitgeber direkt auf das Bauspardarlehen. Da Bauspardarlehen die Möglichkeit der jederzeitigen Sondertilgung bieten, kann die Überweisung sofort zur Rückzahlung des Darlehens eingesetzt werden und so die Darlehensschuld reduzieren.

Letztlich können die Vermögenswirksamen Leistungen aber auch in einem klassischen Bausparvertrag angespart werden. Dies hat den Vorteil, dass für die Einzahlungen Zinserträge erzielt und die staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie sowie der Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden kann. Ist die Zuteilungsreife für den Bausparvertrag nach etwa sieben Jahren erreicht, kann dieser dann bei einem klassischen Annuitätendarlehen als Sondertilgung eingebracht werden, sofern eine Sondertilgung im ursprünglichen Darlehensvertrag vereinbart wurde.


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