VL zur Tilgung von Hypotheken / Hypothekendarlehen
Vielen Bürgern ist bereits bekannt, dass man Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) oftmals vom Arbeitgeber bekommt und diese in einen Sparvertrag mit einfließen lassen kann, zum Beispiel in einen Fondssparvetrrag oder auch in den Bausparvertrag. Zudem gibt es aber auch noch die Möglichkeit, VL zur Tilgung von Hypotheken zu nutzen bzw. zur Tilgung des Hypothekendarlehens oder auch eines Bauspardarlehens.
Um VL zur Tilgung von Hypotheken zu nutzen, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
Zunächst besteht die Möglichkeit, eine Beständigung vom Kreditgeber dem Arbeitgeber vorzulegen, dass die VL-Leistungen in die Darlehenstilgung einfließen sollen. Diese Bestätigung erhält dann im Folgenden der Arbeitgeber, der nun die VL-Leistungen monatlich zum Beispiel auf das Girokonto des Arbeitnehmer mit dem Gehalt zusammen überweisen kann.
Eine noch unkompliziertere Alternative ist es jedoch, dass der Arbeitgeber die Vermögenswirksamen leistungen bzw. seinen Anteil daran auf dem direkten Wege auf das Kreditkonto des Angestellten transferiert. Auch wenn die VL-Leistung von der Höhe her derzeit auf 40 Euro monatlich begrenzt ist, so kann man immerhin 480 Euro im Jahr an Vermögenswirksamen Leistungen zur Tilgung des Hypothekendarlehen nutzen, was manchmal sogar schon fast eine Monatsrate darstellt. Grundsätzlich ist die Möglichkeit, VL zur Tilgung von Hypotheken zu nutzen auch wirtschaftlich sinnvoll. Denn in der Regel sind die Zinsen beim Darlehen stets höher (vom Zinssatz her betrachtet), als die Guthabenzinsen, die man für einen Sparvertrag erhalten würde. Daher ist es finanziell sinnvoller, die Rückzahlung des Darlehens durch die VL-Leistungen zu „beschleunigen“, als wenn die VL-Leistungen in einen Sparvertrag fließen würden. Denn durch die Tilgung reduzieren sich letztendlich in der Summe auch die zu zahlenden Darlehenszinsen beim Hypotheken.




