Vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosengeldbezug mit 60 o. 63
Eine vorgezogene Altersrente im Anschluss an einen Arbeitslosengeldbezug kann von allen Arbeitnehmern, die vor 1952 geboren wurden bis einschließlich Ende 2011 beantragt werden.
Anspruchsberechtigt für eine vorgezogene Altersrente sind diejenigen, die innerhalb der letzten 18 Monate vor dem Beginn der vorgezogenen Altersrente mindestens 52 Wochen Arbeitslosengeldbezug erhalten haben. Unterbrechungen werden entsprechend einkalkuliert.
Vorgezogene Altersrente mit 60 Jahren bekommen – wegen der Verschiebung der Altersgrenzen – jedoch nur noch Ältere, die vor 1946 geboren wurden und die schon am 01.01.2004 Arbeitslosengeldbezug erhielten. Dafür müssen Beitragszeiten (Kindererziehung sowie Arbeitszeiten) von mindestens 15 Jahren vorliegen und für die letzten 10 Jahre vor dem Beginn der vorgezogenen Altersrente, müssen mindestens 8 Jahre Beiträge gezahlt worden sein. Dazu zählen auch geringfügige Beschäftigungen, bei denen nur der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge abgeführt hat.
Für alle anderen steigt das frühestmögliche Renteneintrittsalter seit dem 01.01.2006 stufenweise um einen Monat. Arbeitnehmer, die nach 1948 geboren wurden, können die vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosigkeit erst ab 63 beantragen.
Sowohl bei der vorgezogenen Altersrente ab 60 wie auch ab 63 Jahren kommt hinzu, dass man einen monatlichen Rentenabschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen muss. Dieser Abschlag ist lebenslang und bleibt auch beim Übergang zur Regelaltersrente bestehen.
Die vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosengeldbezug soll durch diese Kürzung ausgeglichen werden, da die Laufzeit der Altersbezüge um einiges länger ist. Mit 60 oder 63 in Rente zu gehen, beinhaltet also große finanzielle Einbußen und einen niedrigeren Lebensstandard.
Die vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosengeldbezug wird ab dem Jahr 2012 völlig gestrichen. Außerdem soll das reguläre Renteneintrittsalter für Jahrgänge ab 1947 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht werden.




