Vorzeitige Ablösung von einem Hypothekendarlehen
Wenn Immobilienbesitzer vor Ablauf der Zinsbindung ihr Hypothekendarlehen kündigen wollen und die Restschuld der Bank tilgen, wird über eine vorzeitige Ablösung von einem Hypothekendarlehen gesprochen.
Häufige Gründe für eine vorzeitige Ablösung sind Scheidungen, die Auflösung von Wohngemeinschaften oder ein plötzlicher Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Umstände führen dazu, dass die Immobilie veräußert werden muss, um durch den Erlös auch das Hypothekendarlehen vorzeitig abzulösen – also zu tilgen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine vorzeitige Ablösung von einem Hypothekendarlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist für den Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank mit sich zieht, da die Bank durch die ihr entgangenen Zinszahlungen einen finanziellen Verlust erleidet. Um diesen kompensieren zu können, setzt sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber dem Kreditnehmer fest.
Die Höhe der Entschädigung der Ablösung für das Hypothekendarlehen ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. So spielt die Laufzeit bis zum Ende der Zinsbindung ebenso eine Rolle wie auch die Restschuld aus der abzulösenden Hypothek.
Von daher ist im Bezug auf die vorzeitige Ablösung bei einem Hypothekendarlehen auf jeden Fall zu bemerken, dass mit dem Erlös aus dem Verkauf der Immobilie die Restschuld der Hypothek einerseits und die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung andererseits abgedeckt werden muss. Ist dies nicht möglich, ist der Kreditnehmer unter Umständen gezwungen, die Differenz aus seinem Ersparten zu bestreiten oder im ungünstigsten Fall einen Kredit aufzunehmen.
Auf alle Fälle ist eine vorzeitige Ablösung für ein Hypothekendarlehen immer mit zusätzlichen Kosten für den Kreditnehmer verbunden, die es, wenn möglich, zu vermeiden gilt.
Wer nicht unter Zeitdruck seine Immobilie verkaufen muss, der sollte das Ende der Zinsbindungsfrist abwarten.




