Werbungskosten von der Steuer absetzen
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung hat man sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben steuermindernd aufzuführen.
Neben den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen können auch die so genannten Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, falls im jeweiligen Steuerjahr solche Kosten entstanden sind.
Werbungskosten werden als Ausgaben definiert, die zum Erhalt des Arbeitsplatzes dienen. Generell hat jeder Steuerpflichtige ohnehin bereits einen Werbungskostenpauschbetrag von 912 Euro, der vom Einkommen abgezogen wird. Nur wenn man Werbungskosten über diesen Betrag hinaus hatte, lohnt sich die Auflistung in der Steuererklärung, da nur Beträge oberhalb dieses Pauschbetrages zu einer weiteren Verminderung der Steuer führen.
Welche Werbungskosten gibt es, die man von der Steuer absetzen kann?
Es gibt verschiedene Arten von Werbungskosten, die man von der Steuer absetzen kann. Einen großen Teil der Werbungskosten stellen für die Arbeitnehmer die Fahrtkosten dar, die von der eigenen Wohnung bis zum Arbeitsplatz anfallen. Diese Fahrtkosten können als Werbungskosten angesetzt werden und es wird pro Kilometer einfacher Fahrt ein Preis von 0,30 Euro angesetzt. Wer also an 220 Tagen im Jahr eine Wegstrecke von 20 Kilometern fährt kann insgesamt einen Betrag von 1.320 Euro als Werbungskosten ansetzen.
Ferner zählen auch Ausgaben für beruflich benötigte Medien, zum Beispiel Fachliteratur, zu den Werbungskosten und auch Spenden an politische Parteien oder Vereine kann man von der Steuer absetzen. Zu beachten ist bei der Angabe der Werbungskosten vor allen Dingen, dass diese im Zweifelsfall auch nachgewiesen werden können. So sollte man die Kilometer zu Arbeit zum Beispiel nicht schätzen, sondern anhand eines Routenplaners genau berechnen lassen.




