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Wohn-Riester Bausparvertrag – Vorteile und Nachteile

18. Februar 2010 Redaktion

Der Wohn-Riester Bausparvertrag ist in 2009 einer der beliebtesten Produkte zur Förderung des Eigenheims geworden, welches jedoch nicht frei von Nachteilen ist.

Nachdem anfangs die staatlichen Förderungen zur Altersvorsorge ausschließlich auf Rentenverträge beschränkt wurde, bei denen man sich einen Teil als Beitrag zur Finanzierung von Wohneigentum auszahlen lassen konnte, hat sich der Gesetzgeber später dazu entschlossen, durch den Wohn-Riester Bausparvertrag auch andere Formen der Baufinanzierung mit einzubeziehen. Ende 2008 kam der Wohn-Riester Bausparvertrag auf den Markt.

Er hat bis heute die Besonderheit, dass man im Gegensatz zum vorherigen klassischen Bausparvertrag die Verwendung für Baumaßnahmen oder Kauf von selbst zu nutzendem Wohneigentum zweifelsfrei nachweisen muss, um die staatliche Riester-Förderung zu erhalten.

In die Liste der Vorteile und Nachteile beim Wohn-Riester Bausparvertrag muss auch aufgenommen werden, dass der Bausparer hier verpflichtet ist, pro Jahr vier Promille der geplanten Bausparsumme in den Bausparvertrag einzuzahlen, wenn er in den Genuss der Riester-Förderung kommen möchte. Das hat den Vorteil, dass man in der Ansparphase nicht an die vier Prozent des versicherungspflichtigen Jahreseinkommens gebunden ist.

Die Vorteile und Nachteile werden beim Wohn-Riester Bausparvertrag individuell auch davon bestimmt, dass die Tilgung für das eigentliche Bauspardarlehen nicht in Abhängigkeit von der Höhe der Kreditsumme, sondern abhängig vom jeweiligen Einkommen des Zulagenberechtigten errechnet wird.

Beim dem Abschluss von einem Wohn-Riester Bausparvertrag bekommt man heute bei vielen Banken eine Prämie von 200 Euro. Im Bezug auf die staatlichen Zuschüsse bekommt der Wohn-Riester Bausparvertrag maximal die gleichen Zulagen, die man auch bei einem klassischen Riester Rentenvertrag bekommen würde. Sie bestimmt sich nach der Höhe der gezahlten Sparbeiträge und der sozialen Situation des Zulageberechtigten. Dabei beträgt die Grundzulage pro Person 154 Euro und die Zulage pro Kind 185 Euro pro Kalenderjahr. Die Grundzulage für Ehegatten wird beiden nur dann gezahlt, wenn beide einen separaten Wohn-Riester Bausparvertrag abgeschlossen haben.

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