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Wohn-Riester Darlehen – Vorteile und Nachteile

12. Februar 2010 Redaktion

Beim Wohn-Riester Darlehen handelt es sich um eine geförderte Art der Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, deren Zielstellung der Aufbau einer Altersvorsorge ist. Deshalb wird die Wohn-Riester alternativ auch als Eigenheimrente bezeichnet. Der Kreis der förderfähigen Personen ist sehr genau deklariert und auch die Verwendung des angesparten und geförderten Vermögens unterliegt strengen Richtlinien.

Die Vorteile der Wohn-Riester Darlehen liegen darin, dass man einerseits die staatlichen Zuschüsse bereits in der Phase bekommt, in denen das für den Bau oder Kauf des selbst zu nutzenden Wohneigentums benötigte Eigenkapital aufgebaut wird und man andererseits steuerliche Vergünstigungen für die Raten bekommt, die man zur Rückzahlung des Wohn Riester Darlehens aufwenden muss. Das bringt der Wohn-Riester einen eindeutigen Pluspunkt gegenüber den Rürup Verträgen ein, bei denen man von den staatlichen Vergünstigungen nur dann profitieren kann, wenn man ein so hohes Einkommen hat, dass man Einkommenssteuer an den Fiskus abführen muss.

Der Nachteil der Wohn-Riester Darlehen liegt in der Pflicht zur Selbstnutzung. Wenn man die geförderte Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, verlangt der Staat die ausgereichten Zulagen wieder zurück. Durch die Rechtssprechung sind hier bereits Ausnahmen entstanden, die die Rückerstattung beispielsweise bei einem beruflich notwendigen Umzug außer Kraft setzen. Das gilt auch, wenn man für einen Job vorübergehend das Wohneigentum selbst nicht nutzt. Dann muss aber gewährleistet sein, dass man mit Eintritt in die Rente wieder in sein Wohneigentum einzieht. Der Gesetzgeber schreibt deshalb bei den Wohn-Riester Darlehen vor, dass die Mietverträge und Nutzungsverträge für dieses Wohneigentum immer nur befristet abgeschlossen werden dürfen. Auch eine Nutzung durch die eigenen Kinder ist bei dieser Form der geförderten Bildung von Wohneigentum zur Altersvorsorge nicht vorgesehen und der Standort der Immobilie ist auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland eingegrenzt.


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