Wohn-Riester Förderung und Zulagen vom Staat
Die Guthaben der zur Absicherung der Altersvorsorge abgeschlossenen privaten Versicherungen können seit der Einführung der Wohn-Riester Gesetzgebung zum Kauf von Immobilien, die selbst genutzt werden sollen, bis zu max. 70% verwendet werden. Auch die Rückzahlung von Bauspardarlehen aus diesen Guthaben ist möglich.
Die Inanspruchnahme der staatliche Förderung und Zahlung von Zulagen der Wohn-Riester bezieht sich auf Eigentum an Wohnungen im eigenen Haus, das auch ein Mehrfamilienhaus sein kann, für den Kauf einer Eigentumswohnung, Genossenschaftswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen und Wohnungen mit eigentumsähnlichem Charakter wie z. B. eingetragenem Wohnrecht auf Lebenszeit.
Generell kann gesagt werden, dass alle Bundesbürger, die rentenversicherungspflichtig sind, ihren Nutzen aus Wohn-Riester Zulagen und Förderung ziehen können. Die Zulagen können in Form von Altersvorsorgezulagen oder Sonderausgabenabzug gewährt werden. Die Entscheidung darüber, welche Form die Wohn-Riester Zulage hat, wird im Einzelfall durch das Finanzamt im Rahmen des EStG geprüft.
Die Wohn-Riester Förderung wird durch die Einführung des Eigenheimrentenmodells geleistet. Die Zulagen realisieren sich in diesem Modell einerseits durch die Förderung von privaten Rentenversicherungsverträgen, deren angesparte Guthaben zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Andererseits werden die Guthaben aus den privaten Rentenversicherungsverträgen, die zur Tilgung von Darlehen, die für den Erwerb einer Immobilie im Sinne der Wohn-Riester Förderung und Zulagen genutzt werden, steuerlich begünstigt.




