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Zinsbindung: Kündigung in der Zinsbindungsfrist

8. Februar 2010 Redaktion

Falls man sich im Zuge einer Baufinanzierung für ein Darlehen mit einer Zinsbindungsfrist entschieden hat, muss man sich natürlich zunächst einmal, wie die Bank auch, an diese Frist halten.

Dennoch ist eine Kündigung der Zinsbindung in vielen Fällen möglich. Grundsätzliche Voraussetzung dafür ist jedoch die Zustimmung der Bank als Kreditgeber. Nur wenn diese damit einverstanden ist, kann das Darlehen schon vor Ablauf der Zinsbindungsfrist erfolgreich gekündigt werden.

Welche zusätzlichen Kosten fallen an?

Kündigung ZinsbindungsfristWenn man vorzeitige Kündigung des Immobiliendarlehen entschieden hat, sollte man dabei auf jeden Fall die zusätzlichen Kosten berücksichtigen, die in Form der Vorfälligkeitsentschädigung anfallen werden. Die Bank wird in fast allen Fällen eine solche Entschädigung berechnen.

Die Höhe hängt dabei von der Darlehenssumme, dem Zeitpunkt der Verfügung und dem jeweils veranschlagten Zinssatz der Bank ab. Falls man das neue Darlehen bei einer anderen Bank aufnimmt, muss man auch noch Kosten für die Umschreibung im Grundbuch der Immobilie einkalkulieren.

Ersparnis als Ziel: Die Rechnung muss aufgehen

Neben der Berücksichtigung der Kosten sollte man beachten, dass man eine neue Finanzierung zu vergleichsweise günstigen Konditionen bekommt. Dabei ist es wichtig zu berechnen, ob man durch den neuen Zinssatz auf Dauer mehr Zinsen einsparen kann als man, aufgrund der Kündigung innerhalb der Zinsbindung, an Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss.
Nicht selten kommt es nämlich vor, dass man zwar Zinskosten einspart, aber durch die Entschädigung im Endeffekt mitunter sogar noch „drauf zahlen“ muss.


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