Zinsloser Kredit vom Staat mittels Steuertrick
Gerichtet nach dem Präzedenzfall eines gewissen Wolfgang Seeling, können Unternehmer, die ein Eigenheim bauen wollen, nun aufatmen. Bedingung ist allerdings, dass mindestens zehn Prozent der Wohnfläche für betriebliche Zwecke genutzt werden müssen. Dadurch gilt nicht nur das Büro bzw. die beruflich genutzte Fläche, sondern auch die Privatwohnung zum Unternehmensvermögen und zieht steuerrechtliche Konsequenzen nach sich.
Der Europäische Gerichtshof entschied 2003, dass in diesem Fall der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden könne. Seitdem ist es gestattet, die bereits geleistete Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen und komplett zu nutzen. Und das rechnet sich, denn somit kann der Bauherr die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen für den privaten Teil der Wohnung ausgleichen und die Vorsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zurückzahlen, und das ohne Zinsen und ohne zu leistenden Sicherheiten.
Das Prinzip des staatlichen, zinslosen Kredits ist somit gegeben. Auch wenn sich der Umsatzsteuersatz in den nächsten Jahren erhöhen wird und die Abgaben an das Finanzamt steigen, ist diese Art des Kredits immer noch die günstigere Alternative zu einem Kredit bei der Bank. Trotz Proteste der Bundesfinanzbehörde ist vorerst die Eigenheimzulage des Finanzamts rechtlich durch Europa abgesegnet. Allerdings sind Änderungen im Gespräch, deshalb sollte nicht mehr allzu lang mit dem Eigenheim gewartet werden.




