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Zweitwohnsitz steuerlich absetzen für Arbeitnehmer 2010

19. April 2010 Redaktion

Wer ein Arbeitnehmerverhältnis hat und dafür einen zweiten Wohnsitz aufnehmen möchte, hat die Möglichkeit diesen steuerlich abzusetzen. Dabei gibt es jedoch einige Dinge zu beachten.

Viele Menschen müssen heute aufgrund der notwendigen Flexibilität weite Strecken zur Arbeitsstelle zurücklegen. Das Pendeln lohnt in vielen Fällen nicht mehr oder ist auch aufgrund der zusätzlichen körperlichen Belastung kaum noch zumutbar.

Daher nutzen viele Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Zweitwohnung anzumieten und so den Fahrtweg zur Arbeitsstelle zu verkürzen.
Die Mehraufwendungen, die bei einer solchen doppelten Haushaltsführung entstehen, können von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist allerdings nur in begrenztem Umfang möglich.

Wer sich die Steuervorteile für den Zweitwohnsitz sichern möchte, sollte sich beeilen, denn diese Kosten sind nur im direkten Zusammenhang mit dem Jobantritt sowie in den ersten zwei Jahren im Anschluss absetzbar. Danach ist es nicht mehr möglich die Kosten für Haushaltsführung abzusetzen.
Bei Grenzfällen, bei denen die Entfernung 70 Kilometer nicht überschreitet, lohnt daher die Überprüfung, ob nicht doch gependelt werden kann, denn die Aufwendungen für die Fahrten können aktuell in vollem Umfang als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Beruflicher Hintergrund als Voraussetzung

zweitwohnsitz steuerFür die steuerliche Absetzbarkeit des zusätzlichen Wohnsitzes, sind allerdings auch in den ersten zwei Jahren Voraussetzungen zu erfüllen:
So muss der Umzug in das neue Heim beruflich bedingt sein und etwa einer Versetzung oder der Übernahme eines neuen Tätigkeitsbereichs folgen. Auch im Rahmen einer Ersteinstellung ist es möglich, dass Steuerpflichtige die Kosten der Wohnung steuerlich absetzen können.

Daneben sieht das Gesetz noch eine weitere Möglichkeit vor: Arbeitnehmer, die etwa aufgrund einer Verschlechterung ihrer Gesundheit nun nicht mehr die Möglichkeit haben, zwischen dem Hauptwohnsitz und der Zweitwohnsitz zu pendeln, können die Kosten der doppelten Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Schließlich gilt diese Form der doppelten Haushaltsführung als beruflich bedingt und gehört daher zum Themenbereich der Werbungskosten.


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