Fälligkeitsdarlehen Vergleich anfordern!
Fälligkeitsdarlehen für Ihre Immobilie
nutzen
Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung gibt es verschiedene
Darlehensarten, welche vom Kunden genutzt werden können. In
vielen Fällen bieten die Banken ein
Annuitätendarlehen als eine Variante des
Hypothekendarlehens
an, es gibt aber noch einige Alternativen. Dazu gehört
beispielsweise auch das so genannte
Fälligkeitsdarlehen,
welches vielen Kunden sicherlich besser unter der Bezeichnung
endfälliges Darlehen bekannt ist. Das
Fälligkeitsdarlehen zeichnet sich vor allen Dingen dadurch
aus, dass die Tilgung der Kreditsumme nicht wie bei einem
Annuitätendarlehen monatlich erfolgt, sondern die Tilgung des
Darlehens wird vom Kreditnehmer erst am Ende der Darlehenslaufzeit
vorgenommen.
Während der Darlehensphase muss der Kreditnehmer beim
Fälligkeitsdarlehen somit nur die
Kreditzinsen
zahlen.
Allerdings wird die Tilgung natürlich nur
„verschoben“ und entfällt nicht
völlig. Somit muss der Kreditnehmer den Betrag, der
später für die Tilgung notwendig wird, über
die Jahre hinweg ansparen. Dieses geschieht oftmals durch Einzahlungen
in eine Lebensversicherung, die insoweit dann mit dem
endfälligen Darlehen „kombiniert“ wird,
als dass die angesammelte Kapitalsumme später zur
Tilgung
vom
Fälligkeitsdarlehen genutzt wird.
Alternativ zur
Lebensversicherung
kann der Kreditnehmer die Raten, die
eigentlich die Tilgung darstellen würden, natürlich
auch in einen
Fondssparplan
oder in einen Banksparplan einzahlen.
Welche Vorteile bietet das Fälligkeitsdarlehen und
was ist zu beachten?
Vergleicht man das Fälligkeitsdarlehen mit dem
Annuitätendarlehen
so hat sich in der Vergangenheit gezeigt,
dass das endfällige Darlehen insoweit einen Vorteil hat, als
dass das Darlehen in den meisten Fällen schneller abgezahlt
ist. Zustande kommt dieses dadurch, dass der Kreditnehmer die sonstigen
Tilgungsraten anspart und dafür einen Ertrag erhält,
zum Beispiel in Form der Überschussanteile bei der
Lebensversicherung. Dieser Ertrag ist meistens höher als die
„zusätzlich“ zu zahlenden Zinsen, die
aufgrund der nicht stattfindenden Verrechnung der
Tilgung
anfallen.
Zu beachten ist beim Fälligkeitsdarlehen
allerdings, dass die
Kapitalsumme, die man zum Beispiel in Form der Lebensversicherung
anspart, auf jeden Fall am Fälligkeitsdatum des
Fälligkeitsdarlehens zur Verfügung stehen muss. Dabei
ist zum einen zu beachten, dass die Kapitalsumme zeitlich
verfügbar ist und zum anderen muss die angesparte Summe
natürlich mindestens so hoch sein, wie der offene
Tilgungsbetrag des Darlehens ist. Dieser Tilgungsbetrag ist in der
Regel mit der aufgenommenen Darlehenssumme identisch.
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