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Tilgungsdarlehen für Ihre Immobilie nutzen
Die Finanzierung einer Immobilie wird üblicherweise
über ein
Tilgungsdarlehen
realisiert. Dabei wird als
Sicherheit eine Grundschuld oder in selteneren Fällen eine
Hypothek über den Darlehensbetrag in das Grundbuch der
Immobilie zu Gunsten der kreditgebenden Bank oder Versicherung
eingetragen.
Ein
Tilgungsdarlehen ist traditionell ein
langfristig laufendes
Darlehen von mindestens 5 Jahren. Meist sind Laufzeiten
von 15 Jahren,
aber auch Laufzeiten bis zu 30 Jahren vorgesehen. Die Tilgung wird in
Tilgungsraten von gleichbleibender Höhe fällig. Je
nach Vereinbarung können die Fälligkeitstermine
sowohl monatlich als auch vierteljährlich oder auch
jährlich festgelegt werden. Die Tilgungsrate, im Kreditwesen
Annuität genannt, ist für die gesamte Laufzeit in
gleichbleibender Höhe zu leisten. Sie setzt sich aus zwei
Komponenten zusammen, dem Zins und dem Tilgungsbetrag.
Der Tilgungsbetrag wird jeweils nach Zahlungseingang vom Kreditbetrag
abgezogen und minimiert ihn entsprechend. Der Zins wird zu dem
vereinbarten Zinssatz auf den gesamten Darlehensbetrag berechnet. Beide
Beträge zusammen machen die Tilgung aus.
Naturgemäß ist zu Beginn der Laufzeit des
Tilgungsdarlehens der Zinssatz höher als die Tilgung selbst.
Der Restdarlehensbetrag bildet für die nächste
Tilgungsrate die Berechnungsbasis
für den Zinsanteil der
Annuität woraus sich der neue Tilgungsbetrag ergibt.
Im Laufe der Tilgung des Darlehens wird sich der Anteil des zu
leistenden Zinses immer mehr verringern und proportional dazu der
Tilgungsanteil erhöhen. Ab einem bestimmten Zeitpunkt wird der
Tilgungsanteil daher immer größer.
Der
Zinssatz von einem Tilgungsdarlehen
richtet sich nicht nur nach dem
aktuellen Zinssatz, sondern auch nach der Höhe der Auszahlung
des Tilgungsdarlehens. Tilgungsdarlehen werden oft nicht zu 100%
ausgezahlt sondern unter Abzug eines Disagio. Für
Kreditnehmer, die den vollen Betrag benötigen, wird dann
dieses Disagio durch einen weiteren, zuerst rück
zuführenden Kredit finanziert.
Die Höhe des Zinssatzes wird in der Regel für die
gesamte
Laufzeit des Tilgungsdarlehens
festgelegt und ändert
sich nicht in Abhängigkeit vom allgemein am Markt
gültigen und von der Notenbank den Marktgegebenheiten
regelmäßig angepassten Zinsfuß. In den
letzten Jahren ist es aber auf Grund der immer häufiger
schwankenden Finanzlage, beeinflusst auch durch die
veränderliche Weltwirtschaftlage, üblich geworden,
nur für den Zeitraum zu Beginn der Laufzeit eines
Tilgungsdarlehens einen festen Zinssatz zu vereinbaren. Nach den
vereinbarten üblicherweise 5 bzw. 10 Jahren wird der zu diesem
Zeitpunkt am Markt aktuelle Zinssatz auf das Darlehen angewandt.
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