Finanzierung
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Finanzierung: Die Grundlagen

Soll ein bestimmtes Projekt oder ein Wunsch finanziert werden, für den das notwendige Kapital nicht zur Verfügung steht, wird ein Kredit bzw. ein Darlehen benötigt. Die Gesamtheit der Kreditbeantragung sowie die Prozesse der Rückzahlung werden dabei als Finanzierung bezeichnet.

In der Regel wird die Finanzierung von Banken angeboten, denn die Vergabe von Krediten gehört zum Kerngeschäft der Kreditinstitute. Alternativ bieten aber auch immer mehr Privatpersonen ihr Geld für Kreditprojekte an, so zum Beispiel auf verschiedenen Internetplattformen. Vor dem Abschluss der Finanzierung prüfen die Kreditgeber natürlich, ob das beantragte Darlehen durch das Einkommen auch bedient werden kann und ob eventuell Sicherheiten hierfür angeboten werden können. Gerade bei den am häufigsten finanzierten Objekten, dem Auto und der Immobilie, werden nahezu immer Sicherheiten gefordert, die das Risiko des Kreditgebers reduzieren.

Der Ablauf einer Finanzierung

Um eine Finanzierung in Anspruch nehmen zu können, muss ein entsprechender Kreditantrag beim Kreditgeber gestellt werden. Dabei haben Kreditsuchende heute die Wahl, ob der Kreditantrag bei der Bank vor Ort oder aber online im Internet gestellt werden soll. Letzeres bietet natürlich den Vorteil, dass der Antrag zu Hause bequem ausgefüllt werden kann, Hilfe steht hierbei jedoch nur per Mail oder Telefon zur Verfügung. Der Kreditantrag muss zum einen die gewünschte Kreditsumme, aber auch die Wunschlaufzeit oder aber die Wunschrate enthalten. Zudem muss der Zweck der Finanzierung, also zum Beispiel der Kauf einer Immobilie, der Kauf eines Autos oder aber die Umschuldung anderer Darlehen, angegeben werden.

Weiterhin benötigen Kreditgeber für die Kreditentscheidung Angaben zum Einkommen sowie zu den monatlichen Ausgaben, auch Angaben zu eventuell vorhandenen Sicherheiten müssen im Antrag eingetragen werden. Letztlich ist im Kreditantrag immer auch die Schufa-Klausel enthalten, die dem Kreditgeber die Abfrage der Schufa-Daten erlaubt. Ist der Antrag vollständig beim Kreditgeber eingegangen, kann dieser bewertet und angenommen oder abgelehnt werden. Wird der Kreditantrag angenommen, können jetzt die Kredit- und eventuell Sicherheitenverträge erstellt werden, die vom Kreditnehmer zu unterschreiben sind.

Nach Unterschrift des Kreditvertrages und dem Erfüllen der Vertragsverpflichtungen (rechtskräftige Bestellung der Sicherheiten) kann dann der Darlehensbetrag der Finanzierung ausgezahlt werden.

Die Konditionen und Kosten der Finanzierung

Kreditgeber, die ihr Geld für bestimmte Projekte zur Verfügung stellen, wollen hierfür natürlich auch ein Entgelt erhalten. Dieses Entgelt bei der Finanzierung sind die im Kreditvertrag vereinbarten Zinsen. Diese orientieren sich maßgeblich an der Art der Finanzierung (Ratenkredit, Rahmenkredit, Immobilienfinanzierung), aber auch an der Kredithöhe sowie an der Kreditlaufzeit. Seit einigen Jahren richten vor allem die Banken die Zinshöhe der Finanzierung auch an der Bonität des Kreditnehmers aus, so dass Antragsteller mit einer negativeren Bonität höhere Zinssätze bezahlen müssen. Ratenkredite werden derzeit zu Zinssätzen von 3,9-12% p.a. vergeben, für Immobilienfinanzierungen betragen die Zinssätze aktuell 3,5-7,9% p.a. Zu den weiteren Kosten, die eine Finanzierung mit sich bringen kann, gehören Bearbeitungsgebühren und Wertermittlungsgebühren. Bearbeitungsgebühren werden bei Ratenkrediten, die zur Finanzierung von Autos, Möbeln und dem nächsten Urlaub ausgegeben werden, betragen in der Regel zwischen 2-3% des Kreditbetrages.

Bei Immobilienfinanzierungen hingegen wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 0,5-1% des Kreditbetrages berechnet, wobei auch dieser geringe Prozentsatz aufgrund der hohen Darlehenssummen zu hohen Beträgen führen kann. Die Wertermittlungsgebühr hingegen wird nur bei Immobiliendarlehen berechnet, bei denen die Banken eine Wertermittlung des als Sicherheit dienenden Objekts vornehmen müssen. Letztlich können bei einer Finanzierung auch Kosten zur Bestellung der Sicherheiten, etwa zur Eintragung der Grundschuld, anfallen.

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