Forward-Darlehen Berechnung anfordern!
Forward-Darlehen berechnen: Grundlagen und Beispiel Berechnung
Beim
Forward-Darlehen handelt es sich um
ein spezielles
Immobiliendarlehen,
welches im Zuge einer anstehenden Anschlussfinanzierung genutzt werden
kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Berechnung des Darlehens.
Erst wenn man die
tatsächliche Belastung
berechnen
läßt kann man letztendlich vergleichen, ob das
Forward-Darlehen einen Vorteil gegenüber einer
späteren "normalen" Anschlussfinanzierung bietet, und unter
welchen Bedingungen das der Fall ist. Ausschlaggebende Faktoren bei der
Berechnung des Forward-Darlehens sind zum einen der Basiszinssatz in
Form des "gewöhnlichen"
Hypothekenzinssatzes
und zum anderen
der
Zinsaufschlag,
den die Banken für die Bereitstellung des
Darlehens berechnen.
Die
Zinskonditionen
werden beim Forward-Darlehen also auf der Grundlage
zweier "Teile" berechnet. Das ist zum einen der "normale"
Zinssatz
für Hypothekendarlehen, der zur Zeit aktuell ist.
Zum anderen
wird auf diesen Zinssatz dann noch ein
Zinsaufschlag
hinzu addiert, der
dann später auch für die gesamte Laufzeit des
Darlehens gilt.
Wie sich die
Berechnung vom Forward-Darlehen,
und vor allem das
Berechnen eines möglichen Zinsvorteils darstellt, kann am
folgenden vereinfachten
Beispiel
verdeutlicht werden:
Angenommen, ein Kunde interessiert sich für ein
Forward-Darlehen, da die Hypothekenzinsen derzeit sehr günstig
sind und er sich diese niedrigen Zinsen bereits für die in
zwei Jahren anstehende Anschlussfinanzierung sichern möchte.
Der Basiszinssatz beträgt derzeit beim Forward-Darlehen 3,20
Prozent und hinzu kommt dann noch ein Zinsaufschlag von 0,40 Prozent,
sodass sich ein Gesamtzinssatz von 3,60 Prozent ergibt.
Ob sich der
Abschluss des Forward-Kredites
rentiert hat oder nicht,
kann man erst in zwei Jahren sagen, wenn die bisherige
Zinsfestschreibung ausläuft. Sind dann die Hypothekenzinsen
auf einem Niveau von mehr als 3,60 Prozent, dann war der Abschluss des
Darlehns die richtige Entscheidung, denn dann muss man weniger Zinsen
inklusive Zinsaufschlag zahlen, als wenn man mit dem Abschluss des
Darlehns bis zur Fälligkeit der bisherigen Zinsfestschreibung
gewartet hätte. Liegt der dann aktuelle Zinssatz
beispielsweise durchschnittlich bei 4,20 Prozent, so hätte man
durch das Forward-Darlehen laut der Berechnung einen Zinsvorteil von
jährlich 0,60 Prozent, den man im Nachhinein für
jeden Zinssatz berechnen kann.
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