Beleihungswert
Der Beleihungswert dient Banken zur Sicherheit bei der Kreditvergabe. Bei einem
Darlehen ist es oftmals üblich, dass die kreditgebende Bank vom Kreditnehmer eine Sicherheit fordert. Die Höhe der Sicherheit legt in der Regel die Bank fest, je nach Bonität des Kunden und natürlich auch je nach Art und Umfang des Darlehens. Dabei gibt es bestimmte Richtlinie, mit welchem Wert eine Sicherheit angesetzt werden kann. Dieser Wert wird dann auch als Beleihungswert bezeichnet. Möchte die Bank zum Beispiel ein Darlehen nur dann vergeben, wenn dieses von der Summe her vollständig abgesichert ist, wird zunächst anhand der vorhandenen Sicherheiten der Beleihungswert ermittelt, der dann gleichzeitig die Kreditobergrenze darstellt.
Da es unterschiedliche Arten von Kreditsicherheiten gibt, werden auch die Beleihungswerte nach verschiedenen Prinzipien und in verschiedener Höhe berechnet. Eine wichtige Rolle spielt der Beleihungswert zum Beispiel bei einer
Immobilienfinanzierung. Dort wird in der Regel der Verkehrswert der Immobilie als Grundlage genommen und von diesem Wert zieht die Bank noch einen Risikoabschlag ab, der in der Regel zwischen 20 und 40 Prozent liegt. Somit würde sich ein Beleihungswert von 60-80 Prozent des aktuellen Wertes der Immobilie ergeben. Bei anderen Kreditsicherheiten wird auch eine andere Grundlage zur Ermittlung des Beleihungswertes herangezogen.
Bei Wertpapieren, die als Kreditsicherheit verpfändet werden, kommt es zum Beispiel in erster Linie auf die Art des Wertpapiers an, wie hoch der Beleihungswert angesetzt wird. So ist zum Beispiel bei Bundeswertpapieren wegen ihrer hohen Sicherheit der Beleihungswert oftmals gleich dem Nominalwert, während der Beleihungswert zum Beispiel bei Aktien, je nach Art der Aktie, zwischen 80 und 40 Prozent des Kurswertes schwankt. Auch bei sonstigen Kreditsicherheiten, wie zum Beispiel der Abtretung von Forderungen, der Abtretung von Lebensversicherungen oder der Sicherungsübereignung vom Fahrzeugen und Maschinen wird jeweils der Beleihungswert individuell berechnet bzw. anhand von internen Richtlinie festgelegt.