Bereitstellungszinsen
Die so genannten Bereitstellungszinsen stehen in Zusammenhang mit einem
aufgenommenen Darlehen, in der Regel handelt es sich dabei um ein
Hypothekendarlehen
oder ein sonstiges Darlehen im Bereich der Immobilienfinanzierung. Die
Bereitstellungszinsen fallen nicht generell bei einer Aufnahme eines
solchen
Immobilienkredites an, sondern werden zum einen ohnehin nicht
von allen Banken berechnet, und zum anderen werden die
Bereitstellungszinsen nur dann berechnet, wenn zwischen dem Datum der
Darlehensvergabe und der tatsächlichen Auszahlung des
Darlehensbetrages ein bestimmter Zeitraum vergangen ist. Die Banken
verlangen die Bereitstellungszinsen also wortwörtlich
dafür, dass der Darlehensbetrag über einen
längeren Zeitraum jederzeit bereit gestellt werden muss. Durch
die Bereithaltung entstehen der Bank natürlich Kosten, zumal
das Geld auch nicht zinsbringend angelegt werden kann, sondern
jederzeit für den Kreditnehmer verfügbar sein muss.
Der Zeitraum, nachdem die Banken das erste Mal nach dem eigentlich
vorgesehenen Datum der Darlehensauszahlung Bereitstellungszinsen
berechnen, ist von Kreditinstitut von Kreditinstitut unterschiedlich.
Manche Banken gewähren dem Kreditnehmer bis zu einem halben
Jahr Zeit, dass erhaltenen Darlehen in Form der Auszahlung der
Kreditsumme auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, manche
Banken berechnet auch bereits nach Ablauf von einem Monat das erste Mal
die Bereitstellungszinsen. Die Bereitstellungszinsen sind
übrigens nicht im Effektivzinssatz integriert, weil es sich
natürlich bei diesen Zinsen um keine feste
Größe handelt, die automatisch bei jedem
Hypothekendarlehen berechnet wird, sondern die Berechnung der
Bereitstellungszinsen erfolgt nur optional.
Für den Kreditnehmer ist jetzt natürlich noch wichtig
zu wissen, wie hoch die Bereitstellungszinsen in der Praxis sind. Auch
hier gibt es wie bei dem Zeitraum der ersten Berechnung
unterschiedliche Konditionen der Kreditinstitute. In der Regel kann man
als Kreditnehmer davon ausgehen, dass man durchschnittlich
Bereitstellungszinsen (gerechnet auf die Darlehenssumme) von rund 0,15
bis 0,25 Prozent pro Monat zahlen muss, an dem man das Darlehen nicht
in Anspruch nimmt.
Weitere Themen:
Bereitstellungszinsen im Blog