Bereitstellungszinsen


Die so genannten Bereitstellungszinsen stehen in Zusammenhang mit einem aufgenommenen Darlehen, in der Regel handelt es sich dabei um ein Hypothekendarlehen oder ein sonstiges Darlehen im Bereich der Immobilienfinanzierung. Die Bereitstellungszinsen fallen nicht generell bei einer Aufnahme eines solchen Immobilienkredites an, sondern werden zum einen ohnehin nicht von allen Banken berechnet, und zum anderen werden die Bereitstellungszinsen nur dann berechnet, wenn zwischen dem Datum der Darlehensvergabe und der tatsächlichen Auszahlung des Darlehensbetrages ein bestimmter Zeitraum vergangen ist. Die Banken verlangen die Bereitstellungszinsen also wortwörtlich dafür, dass der Darlehensbetrag über einen längeren Zeitraum jederzeit bereit gestellt werden muss. Durch die Bereithaltung entstehen der Bank natürlich Kosten, zumal das Geld auch nicht zinsbringend angelegt werden kann, sondern jederzeit für den Kreditnehmer verfügbar sein muss.

Der Zeitraum, nachdem die Banken das erste Mal nach dem eigentlich vorgesehenen Datum der Darlehensauszahlung Bereitstellungszinsen berechnen, ist von Kreditinstitut von Kreditinstitut unterschiedlich. Manche Banken gewähren dem Kreditnehmer bis zu einem halben Jahr Zeit, dass erhaltenen Darlehen in Form der Auszahlung der Kreditsumme auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, manche Banken berechnet auch bereits nach Ablauf von einem Monat das erste Mal die Bereitstellungszinsen. Die Bereitstellungszinsen sind übrigens nicht im Effektivzinssatz integriert, weil es sich natürlich bei diesen Zinsen um keine feste Größe handelt, die automatisch bei jedem Hypothekendarlehen berechnet wird, sondern die Berechnung der Bereitstellungszinsen erfolgt nur optional.

Für den Kreditnehmer ist jetzt natürlich noch wichtig zu wissen, wie hoch die Bereitstellungszinsen in der Praxis sind. Auch hier gibt es wie bei dem Zeitraum der ersten Berechnung unterschiedliche Konditionen der Kreditinstitute. In der Regel kann man als Kreditnehmer davon ausgehen, dass man durchschnittlich Bereitstellungszinsen (gerechnet auf die Darlehenssumme) von rund 0,15 bis 0,25 Prozent pro Monat zahlen muss, an dem man das Darlehen nicht in Anspruch nimmt.


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