Effektivzins


Der Effektivzins wird zur Angabe von Renditen bei verschiedenen verzinslichen Geldanlagen genauso verwendet, wie zur Darstellung aller Kosten für den Kreditnehmer im Rahmen der Inanspruchnahme eines Darlehens. Grundsätzlich muss man stets auch im Bereich der Finanzierungen zwischen dem Nominalzins auf der eine Seite und dem Effektivzins auf der anderen Seite unterscheiden und beide Zinssätze voneinander trennen. Während der Nominalzins eine relativ geringe Aussagekraft hat, weil er nur den reinen Nennwert der Zinsen angibt, die man bezogen auf die aufgenommene Kreditsumme zahlen muss, beinhaltet der Effektivzins deutlich mehr und ist für den Kreditnehmer somit auch als Angabe generell hilfreicher.

Konkret beinhaltet der Effektivzins neben den nominal zu zahlenden Zinsen zusätzlich zunächst einmal noch alle Kosten, die dem Kreditnehmer aufgrund der Kreditaufnahme entstehen. Das können zum Beispiel Bearbeitungsgebühren sein, Vermittlungskosten, Kosten für Sondertilgungen oder Bereitstellungskosten für das Darlehen. Kontoführungsgebühren sind übrigens neben den eventuell anfallenden Schätzungskosten oder auch den Teilzahlungsgebühren nicht im Effektivzins enthalten. Nach dem Verbraucher-Kreditgesetz ist übrigens jeder Kreditgeber dazu verpflichtet, den Effektivzins anzugeben, und zwar deutlich sichtbar und erkennbar für den Kunden und nicht etwa im „Kleingedruckten“.

Neben den erwähnten Kosten beinhaltet der Effektivzins zudem noch die Tilgungsverrechnung. Das bedeutet, im Effektivzins wird die Tatsache berücksichtigt, dass es bei nahezu allen Daten mehr oder weniger so ist, dass man für einen gewissen Zeitraum Zinsen auf eine Darlehensschuld zahlt, die durch erfolgte Tilgung bereits geringer ist, als sie für die nächste Zinszahlung als Basis genommen wird. Während man zum Beispiel bei einem Ratenkredit immer die Zinsen auf die anfängliche Darlehenssumme zahlt, es also gar keine Verrechnung der Tilgung stattfindet (was sich auch negativ auf den Effektivzins auswirkt), ist die Differenz zwischen Nominalzins und Effektivzins beispielsweise beim Hypothekendarlehen nicht so groß. Denn hier findet in der Regel zumindest quartalsweise eine Verrechnung der Tilgung statt.


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