Kreditwürdigkeit
Kredite werden in der Regel nur an Personen oder Unternehmen vergeben,
die aus Sicht des Kreditgeber auch geeignet sind, das in Anspruch
genommene Darlehen ordnungsgemäß zurück
zahlen zu können. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von
der Kreditwürdigkeit oder Bonität des Kreditnehmers.
Nicht zu verwechseln ist die Kreditwürdigkeit mit der
Kreditfähigkeit.
Bei der Kreditfähigkeit handelt es sich um die rechtliche
Voraussetzung, einen Kredit erhalten zu können, also die
Vollendung des 18. Lebensjahres und die volle
Geschäftsfähigkeit zu besitzen. Bei der
Kreditwürdigkeit handelt es sich hingegen um eine Ar von
persönlicher Beurteilung des Kreditgebers, wie es um die
Bonität des Kreditnehmers bestellt ist.
In der Praxis kann zwischen der persönlichen
Kreditwürdigkeit auf der einen Seite und der wirtschaftlichen
Kreditwürdigkeit auf der anderen Seite unterschieden werden.
In beiden Bereichen kann sich die Bank als Kreditgeber bestimmten
Instrumenten und Informationsquellen bedienen, um die jeweilige
Kreditwürdigkeit beurteilen zu können. Mit der
persönlichen Kreditwürdigkeit ist gemeint, dass der
Kreditnehmer von seinen persönlichen Verhältnissen
her, vom Verhalten und vom Charakter her geeignet sein muss, das
Darlehen voraussichtlich zurück zahlen zu können und
zu wollen. Als Hilfsmittel wird hier in der Regel eine Schufa-Auskunft
zu Rate gezogen. Sind dort keine schwerwiegenden negativen
Einträge wie Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide
vorhanden, ist weitestgehend von einer persönlichen Eignung
zur Kreditaufnahme auszugehen.
Während die Beurteilung der persönlichen
Kreditwürdigkeit stets auch etwas subjektiv ist, orientiert
sich die Prüfung der wirtschaftlichen
Kreditwürdigkeit ausschließlich an objektiven
Fakten. Durch diese Prüfung der wirtschaftlichen
Kreditwürdigkeit soll beurteilt werden können, ob der
Kreditnehmer unabhängig von seinem Verhalten oder seiner
Person wirtschaftlich in der Lage sein wird, das Darlehen
zurück zu zahlen. Geprüft wird die wirtschaftliche
Kreditwürdigkeit zum Beispiel anhand von
Gehaltseingängen (Kontoumsätze,
Kontoauszüge) oder durch Anfertigen einer
Vermögensaufstellung (Kreditsicherheit) und einer Einnahmen-
und Ausgabenrechnung.