Kreditwürdigkeit

Kredite werden in der Regel nur an Personen oder Unternehmen vergeben, die aus Sicht des Kreditgeber auch geeignet sind, das in Anspruch genommene Darlehen ordnungsgemäß zurück zahlen zu können. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Kreditwürdigkeit oder Bonität des Kreditnehmers. Nicht zu verwechseln ist die Kreditwürdigkeit mit der Kreditfähigkeit. Bei der Kreditfähigkeit handelt es sich um die rechtliche Voraussetzung, einen Kredit erhalten zu können, also die Vollendung des 18. Lebensjahres und die volle Geschäftsfähigkeit zu besitzen. Bei der Kreditwürdigkeit handelt es sich hingegen um eine Ar von persönlicher Beurteilung des Kreditgebers, wie es um die Bonität des Kreditnehmers bestellt ist.

In der Praxis kann zwischen der persönlichen Kreditwürdigkeit auf der einen Seite und der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit auf der anderen Seite unterschieden werden. In beiden Bereichen kann sich die Bank als Kreditgeber bestimmten Instrumenten und Informationsquellen bedienen, um die jeweilige Kreditwürdigkeit beurteilen zu können. Mit der persönlichen Kreditwürdigkeit ist gemeint, dass der Kreditnehmer von seinen persönlichen Verhältnissen her, vom Verhalten und vom Charakter her geeignet sein muss, das Darlehen voraussichtlich zurück zahlen zu können und zu wollen. Als Hilfsmittel wird hier in der Regel eine Schufa-Auskunft zu Rate gezogen. Sind dort keine schwerwiegenden negativen Einträge wie Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide vorhanden, ist weitestgehend von einer persönlichen Eignung zur Kreditaufnahme auszugehen.

Während die Beurteilung der persönlichen Kreditwürdigkeit stets auch etwas subjektiv ist, orientiert sich die Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit ausschließlich an objektiven Fakten. Durch diese Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit soll beurteilt werden können, ob der Kreditnehmer unabhängig von seinem Verhalten oder seiner Person wirtschaftlich in der Lage sein wird, das Darlehen zurück zu zahlen. Geprüft wird die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit zum Beispiel anhand von Gehaltseingängen (Kontoumsätze, Kontoauszüge) oder durch Anfertigen einer Vermögensaufstellung (Kreditsicherheit) und einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung.