Prolongation
Nimmt man einen Immobilienkredit in Anspruch, so ist es in der Regel der Fall, dass man nicht durchgehend mit einer Finanzierung auskommt, sondern nach der Erstfinanzierung und bei Fälligkeit der bisherigen Vereinbarung eine Anschlussfinanzierung durchzuführen ist. Diese wird auch als Prolongation bezeichnet, man verlängert also praktisch die bisherige Finanzierung. Prolongation kann somit mit dem deutschen Begriff Verlängerung übersetzt werden. Im engeren Sinne ist jedoch nicht jede
Anschlussfinanzierung auch gleichzeitig eine Prolongation, sondern nur dann, wenn man das Darlehen bei der bisherigen Bank, also beim bisherigen Kreditgeber, auch weiter führen möchte. Vom Grundsatz her hat man spätestens bei Fälligkeit der bisherigen Vereinbarung immer die Wahl, sich für ein neues Angebot eines anderen Kreditgebers zu entscheiden, oder aber das bisherige Darlehen durch die Prolongation gleichzeitig abzulösen und direkt wieder zu erneuern, also zu verlängern.
Bei der Prolongation eines
Immobiliendarlehens ist jedoch auch Einiges zu beachten. Generell tritt die Prolongation übrigens fast nur im Bereich Hypothekendarlehen auf, denn ein
Ratenkredit wird nicht in dem Sinne verlängert, und auch bei einem Dispokredit, der ohnehin zeitlich unbefristet ist, findet keine Prolongation statt. Beachten muss man bei einer Prolongation des Hypothekendarlehens zum Beispiel, dass man wie bei der Erstfinanzierung überlegen muss, ob man sich wieder für eine
Zinsfestschreibung oder für ein variabel verzinsliches Hypothekendarlehen entscheidet. Es gibt übrigens im Bereich
Immobilienkredite auch eine vorzeitige Prolongation. Diese Verlängerung findet nicht erst dann statt, wenn das bisherige Darlehen fällig geworden ist, sondern die vorzeitige Prolongation kann noch während der eigentlichen Darlehenslaufzeit vorgenommen werden. Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass fast alle Banken dann eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen werden.