Tilgung
Bei einem Kredit, egal in welcher Form man diesen in Anspruch nimmt,
gibt es stets zwei Hauptkomponenten. Das sind zum einen die Zinsen, die
man für das überlassene Kapital zahlen muss und zum
anderen muss man den Kreditbetrag als solchen natürlich auch
an den Kreditgeber zurück zahlen, was als Tilgung bezeichnet
wird. Vom Grundsatz her kann die Tilgung auf verschiedene Arten bzw. zu
unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen werden. Bei den
Ratenkrediten ist es
zum Beispiel so, dass die Tilgung in Form der Kreditraten monatlich in
gleich bleibender Höhe erfolgt. Es findet hier allerdings
keine Verrechnung der Tilgung statt, der Kreditnehmer zahlt also die
Zinsen stets auf der Grundlage des Darlehensbetrages, den er
anfänglich erhalten hat.
Etwas anders ist die Vorgehensweise bezüglich der Tilgung bei
den Hypothekendarlehen. Hier gibt es zwei Varianten, einmal das
Annuitätendarlehen
mit regelmäßiger Tilgung und auf der anderen Seite
das endfällige Darlehen. Beim Hypothekendarlehen erfolgt die
Tilgung ebenfalls regelmäßig in Form der monatlichen
Darlehnsraten, es findet hier jedoch in Abständen eine
Verrechnung der Tilgung statt. Beim endfälligen Darlehen,
welches ebenfalls öfter im Rahmen einer Immobilienfinanzierung
genutzt wird, wird die Tilgung hingegen ausgesetzt. Die Tilgung, also
die Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages, wird in diesem
Fall am Ende der Laufzeit vorgenommen. Insofern wird auch hier keine
Tilgung zuvor verrechnet. Neben der geplanten Tilgung eines Darlehens
gibt es auch noch außerplanmäßige
Tilgungen, die auch als Sondertilgung bezeichnet werden. Diese
außerplanmäßige Tilgung muss ebenfalls mit
dem Kreditgeber abgesprochen werden (falls die Möglichkeit
nicht zuvor ohnehin vereinbart wurde), weil sich durch die
Sondertilgung entweder die Restlaufzeit des Darlehens verkürzt
oder die Ratenhöhe sich reduziert.