Tilgung


Bei einem Kredit, egal in welcher Form man diesen in Anspruch nimmt, gibt es stets zwei Hauptkomponenten. Das sind zum einen die Zinsen, die man für das überlassene Kapital zahlen muss und zum anderen muss man den Kreditbetrag als solchen natürlich auch an den Kreditgeber zurück zahlen, was als Tilgung bezeichnet wird. Vom Grundsatz her kann die Tilgung auf verschiedene Arten bzw. zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen werden. Bei den Ratenkrediten ist es zum Beispiel so, dass die Tilgung in Form der Kreditraten monatlich in gleich bleibender Höhe erfolgt. Es findet hier allerdings keine Verrechnung der Tilgung statt, der Kreditnehmer zahlt also die Zinsen stets auf der Grundlage des Darlehensbetrages, den er anfänglich erhalten hat.



Etwas anders ist die Vorgehensweise bezüglich der Tilgung bei den Hypothekendarlehen. Hier gibt es zwei Varianten, einmal das Annuitätendarlehen mit regelmäßiger Tilgung und auf der anderen Seite das endfällige Darlehen. Beim Hypothekendarlehen erfolgt die Tilgung ebenfalls regelmäßig in Form der monatlichen Darlehnsraten, es findet hier jedoch in Abständen eine Verrechnung der Tilgung statt. Beim endfälligen Darlehen, welches ebenfalls öfter im Rahmen einer Immobilienfinanzierung genutzt wird, wird die Tilgung hingegen ausgesetzt. Die Tilgung, also die Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages, wird in diesem Fall am Ende der Laufzeit vorgenommen. Insofern wird auch hier keine Tilgung zuvor verrechnet. Neben der geplanten Tilgung eines Darlehens gibt es auch noch außerplanmäßige Tilgungen, die auch als Sondertilgung bezeichnet werden. Diese außerplanmäßige Tilgung muss ebenfalls mit dem Kreditgeber abgesprochen werden (falls die Möglichkeit nicht zuvor ohnehin vereinbart wurde), weil sich durch die Sondertilgung entweder die Restlaufzeit des Darlehens verkürzt oder die Ratenhöhe sich reduziert.