Tilgungsaussetzung


Eine Tilgungsaussetzung kommt im Bereich der Immobilienfinanzierung vor. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Tilgungsaussetzung, und zwar die zuvor vereinbarte Tilgungsaussetzung und die Aussetzung der Tilgung, die aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers zustande kommt. In diesem Fall ist es so, dass die Bank eventuell aus Kulanz und um den gesamten Ausfall der Forderung zu vermeiden, vorübergehend auf die Tilgungsanteile der Kreditrate verzichtet und der Kreditnehmer nur die Zinsen zahlen muss. Eine andere Art der Tilgungsaussetzung ist hingegen bereits mit Abschluss des Darlehens zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vereinbart, da es sich dann um eine spezielle Kreditart handelt, nämlich ein endfälliges Darlehen. Dieses wird in vielen Fällen heute als Alternative zum Annuitätendarlehen verwendet.



Beim endfälligen Darlehen kommt die Tilgungsaussetzung in der Form zum Tragen, dass während der gesamten Laufzeit des Darlehens, also von der Auszahlung der Darlehenssumme bis hin zum Fälligkeitstag, keine Tilgung seitens des Kreditnehmers erfolgt. Die Tilgung wird also im wahrsten Sinne des Wortes ausgesetzt. Natürlich verzichtet der Kreditgeber keinesfalls gänzlich auf die Tilgung des Kredites, sondern diese muss dann am Fälligkeitstag in einer Summe vorgenommen werden. Insofern ist die geplante Tilgungsaussetzung beim endfälligen Darlehen auch stets damit verbunden, dass der Kreditnehmer anderweitig Kapital in einen Sparvertrag oder eine Lebensversicherung einzahlt, damit später aus dem Guthaben heraus dann die Tilgung des Darlehens erfolgen kann.

Der Vorteil der Tilgungsaussetzung für den Kreditnehmer besteht darin, dass dieser im Durchschnitt das Darlehen schneller abzahlen kann, als wenn er sich für ein Darlehen mit laufender Tilgung entscheidet. Das liegt vor allen Dingen daran, dass durch die Einzahlung der „Tilgungssummen“ in einen Sparvertrag eine Rendite erwirtschaftet werden kann, die größer als die finanziellen Nachteile durch die nicht erfolgte Tilgungsverrechnung beim Darlehen ist.

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Tilgungsaussetzung bei einer Baufinanzierung