Zinsbindungsfrist
Im Bereich der vielen Darlehen, die man im Finanzierungsbereich nutzen
kann, gibt es hinsichtlich der Gestaltung der Zinsen zwei verschiedene
Varianten. Auf der einen Seite gibt es Darlehen mit einem variablen
Zinssatz, wie der Dispokredit oder manche
Hypothekendarlehen,
auf der anderen Seite werden aber auch sehr oft feste
Zinssätze für die gesamte Laufzeit des Darlehens
vereinbart. Den Zeitraum, innerhalb dessen die Zinsen fest stehen und
nicht geändert werden können, bezeichnet man auch als
Zinsbindungsfrist. In erster Linie spielt diese Zinsbindungsfrist bei
Hypothekendarlehen eine Rolle, denn hier ist die Frist im Normalfall
geringer als die gesamte Dauer der Rückzahlung des
aufgenommenen Immobiliendarlehens. Innerhalb der gewählten
Zinsbindungsfrist ist es der Bank als Kreditgeber nicht
möglich, den Zinssatz für das laufende Darlehen zu
ändern. Aber auch der Kreditnehmer muss sich
natürlich an diese Zinsbindungsfrist halten und kann ohne die
eindeutige Zustimmung der Bank vor Ablauf der Frist das Darlehen nicht
zurück zahlen oder ablösen.
In der Praxis kann der Kreditnehmer hinsichtlich der Zinsbindungsfrist
zwischen verschiedenen Zeiträumen wählen. In der
Regel werden heutzutage eine Zinsbindungsfrist über
fünf, zehn, 15, 20, 25 oder sogar mitunter bis zu einer
Laufzeit von 30 Jahren im Rahmen des Immobilienkredites angeboten.
Für welche Zinsbindungsfrist man sich als Kreditnehmer
entscheidet, hängt vor allen Dingen auch davon ab, wie die
Aussichten der Zinsentwicklung für die nächsten
Monate und Jahre sind. Befindet man sich zum Beispiel bei Abschluss des
Darlehens in einer Situation, in der die Hypothekenzinsen historisch
niedrig sind, dann sollte man versuchen, eine sehr lange
Zinsbindungsfrist zu wählen, damit die günstigen
Hypothekenzinsen möglichst für einen sehr langen
Zeitraum gesichert sind.