Zinsbindungsfrist

Im Bereich der vielen Darlehen, die man im Finanzierungsbereich nutzen kann, gibt es hinsichtlich der Gestaltung der Zinsen zwei verschiedene Varianten. Auf der einen Seite gibt es Darlehen mit einem variablen Zinssatz, wie der Dispokredit oder manche Hypothekendarlehen, auf der anderen Seite werden aber auch sehr oft feste Zinssätze für die gesamte Laufzeit des Darlehens vereinbart. Den Zeitraum, innerhalb dessen die Zinsen fest stehen und nicht geändert werden können, bezeichnet man auch als Zinsbindungsfrist. In erster Linie spielt diese Zinsbindungsfrist bei Hypothekendarlehen eine Rolle, denn hier ist die Frist im Normalfall geringer als die gesamte Dauer der Rückzahlung des aufgenommenen Immobiliendarlehens. Innerhalb der gewählten Zinsbindungsfrist ist es der Bank als Kreditgeber nicht möglich, den Zinssatz für das laufende Darlehen zu ändern. Aber auch der Kreditnehmer muss sich natürlich an diese Zinsbindungsfrist halten und kann ohne die eindeutige Zustimmung der Bank vor Ablauf der Frist das Darlehen nicht zurück zahlen oder ablösen.



In der Praxis kann der Kreditnehmer hinsichtlich der Zinsbindungsfrist zwischen verschiedenen Zeiträumen wählen. In der Regel werden heutzutage eine Zinsbindungsfrist über fünf, zehn, 15, 20, 25 oder sogar mitunter bis zu einer Laufzeit von 30 Jahren im Rahmen des Immobilienkredites angeboten. Für welche Zinsbindungsfrist man sich als Kreditnehmer entscheidet, hängt vor allen Dingen auch davon ab, wie die Aussichten der Zinsentwicklung für die nächsten Monate und Jahre sind. Befindet man sich zum Beispiel bei Abschluss des Darlehens in einer Situation, in der die Hypothekenzinsen historisch niedrig sind, dann sollte man versuchen, eine sehr lange Zinsbindungsfrist zu wählen, damit die günstigen Hypothekenzinsen möglichst für einen sehr langen Zeitraum gesichert sind.