Zinsvereinbarung
Die Zinsvereinbarung ist im Grunde ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Darlehensvertrages. Rechtlich vorgeschrieben oder eine Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Kreditvertrages ist die Zinsvereinbarung allerdings nicht, auch wenn viele Verbraucher dieser Meinung sind. Dem Kreditgeber bleibt es überlassen, ob er für die Kreditvergabe Zinsen verlangt oder nicht, was natürlich in den allermeisten Fällen in der Praxis so ist. In welcher Form die Zinsvereinbarung jeweils stattfindet, hängt vor allen Dingen von der gewählten Kreditart ab. Manche Darlehen sind von ihrer Struktur her bereits auf eine bestimmte Art von Zinsvereinbarung ausgerichtet, bei manchen Darlehensarten kann man von Fall zu Fall entscheiden, wie die Zinsvereinbarung aussieht. Beim Dispokredit sieht die Zinsvereinbarung zum Beispiel so aus, dass hier stets ein variabler Zinssatz gilt. Die Bank kann die Höhe des Zinssatzes also jederzeit anpassen,
in dem Sinne besteht dann also auch keine Vereinbarung über eine feste Zinshöhe.
Beim
Ratenkredit hingegen wird fast immer ein fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit bis zur Fälligkeit des Kredites zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer vereinbart. Nutzt man ein Hypothekendarlehen, so gibt es vom Grundsatz her zwei Möglichkeiten bezüglich der Zinsvereinbarung. Entweder man trifft keine konkrete Vereinbarung über die Höhe der Zinsen bzw. man zahlt den aktuelle gültigen Zinssatz, dann handelt es sich um ein variabel verzinsliches Darlehen. Oder man kann natürlich auch in diesem Bereich eine Zinsvereinbarung treffen, in dem der angebotene Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum bindend ist, also von keiner Seite aus geändert werden kann. Wird eine Zinsvereinbarung dieser Art getroffen, dann sind immer zwei Merkmale bindend, nämlich die Höhe des Zinssatzes auf der einen Seite und die Laufzeit der
Zinsbindung auf der anderen Seite.